In den letzten Jahren wurden alle Abwicklungen mit der Zollverwaltungen in allen europäischen Ländern auf elektronische Abwicklung umgestellt. Die Anbindung an die Zollverwaltung wird durch Vorgaben der jeweiligen Zollbehörde geregelt. In Deutschland wird dies innerhalb des Verfahrens ATLAS geregelt. Die Abfertigung einer Sendung von Absender bis Empfänger erfolgt jedoch in mehreren einzelnen Schritten:
- Anmeldung vor Ankunft der Ware (ICS)
- Gestellung / Summarische Anmeldung
- Zollanmeldung oder vereinfachte Zollanmeldung
- Gfls. Ergänzende Zollanmeldung
- Eröffnung und Beendigung Versandverfahren
Die verschiedenen Schritte werden üblicherweise durch unterschliche Beteiligte durchgeführt. Oft ist es für den Beteiligten zwingend notwendig, die Informationen des vorherigen Arbeitsschrittes zu erhalten.
Die Zollverwaltung hat zwar alle Daten zur Verfügung, vertritt aber den Standpunkt, lediglich für den Datenaustausch mit dem direkt Beteiligten im aktuellen Verfahren verantwortlich zu sein. Alle Daten, die zwischen den Beteiligten selbst auszutauschen sind, liegen in deren Verantwortung und der Austausch sei im Innenverhältnis der Beteiligten zu klären. Gründe hierfür sind insbesondere Datenschutz und Übernahme von Verantwortung bei fehlenden oder fehlerhaften Daten.
Um die jeweilige Entwicklung einzelner Projekte zu vermeiden, entwickelt der BVZH im Rahmen vom eBVZH® verschiedene Schnittstellenformate zum harmonisierten Austausch zwischen den Beteiligten. Diese werden nach folgender Priorität entwickelt und bereitgestellt: