Um die Standardnachrichten aus eBVZH® zu nutzen, stehen hier verschiedene Informationen zum Download zur Verfügung. Damit Nachrichten verarbeitet werden können, muss das erzeugende System in der jeweiligen Version des XSD-Formats hinterlegt sein.
Dazu braucht es die Vereinbarung einer „Verpflichtungsvereinbarung“. Hiermit verpflichtet sich der Nutzer zu folgendem:
– Jeweils Nutzung der aktuellen Version
– Keine eigenständige Veränderung an den Formaten
– Für Änderungen sind ausschließlich die Gremien des BVZH zuständig.
Verpflichtungsvereinbarung
Die Nutzung der Formate ist frei von Lizenzkosten und steht jedem Softwareanbieter zur Verfügung. Natürlich begrüßen wir es, wenn sich Nutzer dem BVZH anschließen und damit auch in den Arbeitsgruppen mitarbeiten können.
Wer sich ein erstes Bild des neuen Standards machen möchte, kann diesen schon ausprobieren.
Eine kostenlose Variante zur Erstellung und Verarbeitung von Lieferantenerklärungen im eBVZH-Format steht auf lle.bex-portal.de zur Verfügung.
Unternehmen, die den eBVZH®-Standard bereits in ihren Lösungen umgesetzt haben, sind mit den jeweiligen Produktnamen in dieser Liste aufgeführt:
WuP-Anbieterliste
Aktuelle Version und Beschreibung der Formate: